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Manövermeldungen/Manöverschaden

Manöverschäden durch die Bundeswehr oder ausländische Streitkräfte sind über das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde bei der Wehrbereichs- oder Standortverwaltung bzw. direkt bei der Wehrbereichs- oder Standortverwaltung anzumelden.
Bagatellschäden sind innerhalb von drei Wochen bei der Verbandsgemeinde, ansonsten innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Amt für Verteidigungslasten geltend zu machen.

Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Metzen, Marco
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 1/2
MetzenM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-20
Telefax: 06541/86080-21