Manöverschäden durch die Bundeswehr oder ausländische Streitkräfte sind über das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde bei der Wehrbereichs- oder Standortverwaltung bzw. direkt bei der Wehrbereichs- oder Standortverwaltung anzumelden.
Bagatellschäden sind innerhalb von drei Wochen bei der Verbandsgemeinde, ansonsten innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Amt für Verteidigungslasten geltend zu machen.
Bagatellschäden sind innerhalb von drei Wochen bei der Verbandsgemeinde, ansonsten innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Amt für Verteidigungslasten geltend zu machen.






