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Verbrauchsabrechnung

Der Abrechnungszeitraum ist das Abrechnungsjahr.

Die jeweiligen Entgeltsätze werden jährlich in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach festgesetzt.

Zahlungsschuldner
Zahlungsschuldner ist der Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte des Grundstückes für den Berechnungszeitraum. Mehrere Entgeltsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil Entgeltsschuldner.

Machen Sie von der bequemen Zahlungsweise der Bankeinzugsermächtigung Gebrauch.

Öffentliche Last
Beiträge und Gebühren ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück.

Meldepflichten
Wechselt das Eigentum oder ändern sich Berechnungsgrundlagen für den wiederkehrenden Beitrag, so hat der Eigentümer der Verbandsgemeindeverwaltung innerhalb von zwei Wochen nach der Änderung hiervon Mitteilung zu machen. Bei Eigentumswechsel ist dazu sowohl der neue als auch der alte Eigentümer verpflichtet. Die Mitteilungspflicht erstreckt sich auch auf Veränderungen der bebauten und befestigten Flächen der beitragspflichtigen Grundstücke.

Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Kappel, Sabrina
Verwaltungsgebäude II
Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Raum 17
KappelS@vgtt.de
Telefon: 06541/708-58
Telefax: 06541/86080-58

Wallhäuser, Anneliese
Verwaltungsgebäude II
Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Raum 17
WallhaeuserA@vgtt.de
Telefon: 06541/708-59
Telefax: 06541/86080-59