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Wohngeld

Einzelpersonen oder Familien mit geringem Einkommen können auf Antrag einen Zuschuss zu den Kosten für die Wohnung erhalten.

Wohngeld wird untergliedert in:

Mietzuschuss für den Mieter (auch Untermieter) einer Wohnung
- abhängig von der Zahl der Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Einkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete.
Bei Antragstellung sind Nachweise über sämtliche Einkünfte aller Haushaltsmitglieder, Mietvertrag und Mietbescheinigung, Einkommensteuerbescheid, evtl. Schwerbehindertenausweis und Unterhaltsverpflichtungen vorzulegen.

oder

Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
- abhängig von der Zahl der Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Einkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Belastung, die sich u.a. nach der Wohnfläche berechnet
- der Höhe der Grundsteuer und Darlehen, die im Zusammenhang mit dem Wohnraum stehen.

Bei Antragstellung sind Nachweise über sämtliche Einkünfte aller Haushaltsmitglieder, Wohnflächenberechnung, Fremdmittelbescheinigung, Einkommensteuerbescheid, evtl. Schwerbehindertenausweis und Unterhaltsverpflichtungen vorzulegen.
Es ist unerheblich, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ober er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.

Der Antrag auf Gewährung von Wohngeld wird beim Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach gestellt. Entsprechende Vordrucke sind dort erhältlich.

Weitere Informationen können Sie dem Zentralen Informationssystem des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen!

Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Kappel, Cathrin
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 4
KappelC@vgtt.de
Telefon: 06541/708-28
Telefax: 06541/86080-28