Bei der Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses oder einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist folgendes zu beachten
- Die Beantragung kann nur persönlich oder schriftlich beim Einwohnermeldeamt, in dessen Bereich man mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, erfolgen.
- Bei der Antragstellung muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
- Ist die Auskunft für behördliche Zwecke (zur Vorlage bei einer Behörde), so benötigen Sie die genaue Anschrift der entsprechenden Behörde.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.






