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Landwirtschaftskammerbeitrag

Es werden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sofern diese nicht von der Grundsteuer befreit sind, zu einem Beitrag an die Landwirtschaftskammer herangezogen. Zu den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gehören insbesondere die Betriebe des Ackerbaues, der Grünlandwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Weinbaues, des Gartenbaues. Bemessungsgrundlage ist der vom zuständigen Finanzamt festgesetzte Messbetrag für die Erhebung der Grundsteuer A sowie der von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz festgesetzte Hebesatz.

Wie hoch ist der Landwirtschaftskammerbeitrag und wann wird dieser fällig?

Der Landwirtschaftskammerbeitrag errechnet sich aus dem vom zuständigen Finanzamt ermittelten und im Grundsteuermessbescheid festgesetzten Steuermessbetrag, welcher sich aus dem Einheitswert ergibt bzw. errechnet (Grundsteuer A). Die Gemeinde ist an die Feststellungen des Finanzamtes gebunden, welche grundlegend für den letztendlich zu erstellenden Bescheid über den Landwirtschaftskammerbeitrag sind. Der vom Finanzamt ermittelte Steuermessbetrag wird mit dem von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz festgesetzten Hebesatz multipliziert. Der zur Zeit festgesetzte Hebesatz beträgt 105 v. H.. Dieser wird bei der Erhebung des Landwirtschaftskammerbeitrages für alle rheinland-pfälzischen Gemeinden zugrundegelegt.

Der Landwirtschaftskammerbeitrag entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das der Beitrag festzusetzen ist. Der Landwirtschaftskammerbeitrag wird durch einen Bescheid zu Beginn des Kalenderjahres zusammen mit der Grundsteuer A festgesetzt und ist in der Regel mit je einem Viertel des Betrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Kleinstbeträge bis 15,- €uro werden am 15.08. mit ihrem Jahresbetrag fällig. Kleinstbeträge über 15,- €uro bis zu einem Betrag von 30,- €uro werden am 15.02. und 15.08. zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags fällig.

Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Beck, Steffen
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 18-21
BeckS@vgtt.de
Telefon: 06541/708-43
Telefax: 06541/86080-43

Boor, Reinhard
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 18-21
BoorR@vgtt.de
Telefon: 06541/708-42
Telefax: 06541/86080-42