Auch wenn Sie üblicherweise in der Lage sind, Ihren monatlichen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, können Sie durch bestimmte Umstände wie beispielsweise durch Krankheit oder Gebrechlichkeit in eine Notsituation geraten. Für solche Fälle gibt es die Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL). Diese können Sie beim örtlichen Sozialamt der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach oder aber unmittelbar bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, die für die Gewährung der Hilfe zuständig ist, beantragen.
Weitere Informationen können Sie dem Zentralen Informationssystem des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen!
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Trarbach, Jürgen
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 6
TrarbachJ@vgtt.de
Tel.: 06541/708-22
Fax: 06541/86080-22
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 6
TrarbachJ@vgtt.de
Tel.: 06541/708-22
Fax: 06541/86080-22






