Der beabsichtigte Betrieb oder die Übernahme eines Gaststättenbetriebes (Schank- und/oder Speisewirtschaft, Hotel, Imbissstand, Kiosk), sofern hiermit auch der Ausschank alkoholischer Getränke verbunden ist, ist erlaubnispflichtig.
Die Erlaubnis ist beim Gewerbeamt zu beantragen. Antragsvordrucke und Auskünfte über evtl. vorzulegende Unterlagen erhalten Sie dort.
Bei der Übernahme eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes besteht die Möglichkeit, sofern persönliche und sonstige Voraussetzungen erfüllt sind, eine vorläufige Erlaubnis nach § 11 Gaststättengesetz auszustellen.
Gaststättenerlaubnis
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Metzen, Marco
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 1/2
MetzenM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-20
Telefax: 06541/86080-21
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 1/2
MetzenM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-20
Telefax: 06541/86080-21






