Sofern Sie im Gebiet der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Gegenstände gefunden haben, müssen Sie diese grundsätzlich bei Ihrem Einwohnermeldeamt abgeben. Sollte dies ausnahmsweise wegen der Beschaffenheit der Gegenstände nicht möglich sein, sprechen Sie wegen Alternativen mit dem Sachbearbeiter. Für Fundtiere bestehen ebenfalls Sonderregelungen, die Sie erfragen sollten.
Entsprechend den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches wird der Finder nach einem halben Jahr nach der Anzeige des Fundes beim Einwohnermeldeamt Eigentümer der Fundsache. Der Finder kann allerdings bei der Abgabe des Fundgegenstandes erklären, dass er auf diesen Eigentumsübergang verzichtet.
Fundsachen
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Erpel, Marcus
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 7
ErpelM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-23
Telefax: 06541/86080-23
Trasser, Isabelle
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 7
TrasserI@vgtt.de
Telefon: 06541/708-30
Telefax: 06541/86080-30






