Wenn Sie eine Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches (ehemaliges Familienbuch betreffend Eheschließungen vom 01.01.1958 bis 31.12.2008) benötigen, können Sie diese schriftlich anfordern oder persönlich abholen.
Sie erhalten diese Urkunden immer nur bei dem Standesamt des Ortes, in dem die Geburt, Eheschließung oder der Sterbefall auch tatsächlich beurkundet ist, d. h. bei dem Standesamt, welches für den Ort zuständig ist, wo der Personenstandsfall eingetreten ist. Das o. g. ehemalige Familienbuch wird bei dem Standesamt geführt, wo die Ehegatten die Ehe geschlossen haben.
Zur Verwendung im Ausland können Sie auch mehrsprachige Urkunden („internationale Urkunden“) bekommen.
Beachten Sie bitte, dass Sie nur Urkunden von sich selbst, Ihrem Ehegatten oder Ihren Kindern, Enkelkindern, Eltern oder Großeltern erhalten können.
Weitere Informationen zu folgenden Themen erhalten Sie hier:
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Sterbeurkunde
Personenstandsurkunde
Familienbuch-Abschrift/Personenstandsurkunde
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Trapka, Martina
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 22
TrapkaM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-44
Telefax: 06541/86080-44
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 22
TrapkaM@vgtt.de
Telefon: 06541/708-44
Telefax: 06541/86080-44






