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Bestattungsgenehmigung

Das Standesamt Traben-Trarbach ist für die Beurkundung von Sterbefällen zuständig, soweit der Sterbefall sich innerhalb des Bezirks der Verbandsgemeinde ereignet hat. Für die Beerdigung auf einem Friedhof der Ortsgemeinden ist eine Bestattungsgenehmigung erforderlich, die ebenfalls vom Standesamt ausgestellt wird. In der Regel erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen alle anstehenden Behördengänge.

Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Trapka, Martina
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 22
TrapkaM@vgtt.de
Tel.: 06541/708-44
Fax: 06541/86080-44