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Parkerleichterung für Behinderte

Sofern Sie schwerbehindert sind und in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkmal aG oder Bl (außergewöhnliche Gehbinderung / Blindheit) enthalten ist, können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach eine Ausnahmegenehmigung beantragen (formlos), mit der Sie beim Parken und Halten folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen können:

  • Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe angezeigt werden)
  • Parken im Zonenhalteverbot über die zugelassene Parkdauer hinaus
  • Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt
  • Parken auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden
  • Parken in Fußgängerzonen während der Ladezeiten

Sofern bei Ihnen die beiden v.g. Merkmale nicht bescheinigt sind, kann Ihnen evtl. dennoch Parkerleichterungen gewährt werden, sofern Sie nach § 46 Abs. 2 Satz 1 der StVO zu der "besonderen Gruppe Schwerbehinderter in Rheinland-Pfalz" gehören. Die Parkerleichterung für diese "besondere Gruppe" gilt allerdings nur in Rheinland-Pfalz.


Notwendige Unterlagen

* Schwerbehindertenausweis
* Personalausweis oder Reisepass

Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Kappel, Cathrin
Verwaltungsgebäude I
Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Raum 4
KappelC@vgtt.de
Telefon: 06541/708-28
Telefax: 06541/86080-28