Sofern Sie eine Auskunftssperre (Verbot der Weitergabe von Daten) einrichten wollen, beantragen Sie diese bei Ihrem Einwohnermeldeamt (Raum 7). In folgenden Fällen ist dies z. B. möglich:
* für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften.(Antragsberechtigt sind Familienmitglieder- Ehegatten und Kinder, die keine oder nicht der selben Religionsgesellschaft angehören wie der Meldepflichtige.)
* für jede Melderegisterauskunft, wenn hierdurch dem Betroffenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder schutzwürdige Belange erwachsen kann
* für die "erweiterte Melderegisterauskunft" oder eine "Gruppenauskunft" soweit der Betroffene ein berechtigtes Interesse an der Auskunftssperre nachweist
* für die Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
* für die Bekanntgabe von Alters- und Ehejubiläen
* für die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage
Download:
Antrag Auskunftssperre






